Die Europäische Staatsanwaltschaft, meist unter der englischen Abkürzung EPPO bekannt, ist die Staatsanwaltschaft der Europäischen Union für Straftaten zulasten des EU-Haushalts. Sie hat ihren Sitz in Luxemburg, ist seit dem 1. Juni 2021 operativ tätig und ermittelt, klagt an und bringt Fälle vor die zuständigen nationalen Gerichte der teilnehmenden Mitgliedstaaten. Derzeit nehmen 24 EU-Staaten an der EPPO teil, darunter Deutschland und Bulgarien; Laura Kövesi ist die aktuelle Europäische Generalstaatsanwältin.
Was ist die Aufgabe der EPPO?
Die EPPO wurde geschaffen, um Straftaten gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union wirksamer zu verfolgen. Dazu gehören insbesondere Subventionsbetrug, Korruption, Geldwäsche, Veruntreuung von EU-Mitteln, Zollbetrug sowie grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug. Nach den offiziellen EPPO- und EU-Quellen ist die Behörde im Grundsatz zuständig für Betrugsfälle zum Nachteil des EU-Budgets ab 10.000 Euro sowie für grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug ab 10 Millionen Euro.
Warum ist die EPPO für Mandanten so wichtig?
Für Unternehmen, Geschäftsführer und Privatpersonen ist die EPPO deshalb so relevant, weil aus einem scheinbar „normalen“ Fördermittel-, Steuer- oder Abrechnungsproblem sehr schnell ein grenzüberschreitendes Strafverfahren werden kann. Die EPPO verfolgt diese Verfahren nicht nur koordinierend, sondern führt sie als eigene Staatsanwaltschaft mit dem Ziel, die Sache bis zur Anklage und gerichtlichen Entscheidung zu bringen. Gerade bei EU-Fördermitteln, grenzüberschreitenden Lieferketten, Zoll- und Umsatzsteuerstrukturen oder bei Verdacht auf Geldwäsche mit Bezug zu EU-Mitteln kann ein Sachverhalt dadurch eine ganz andere Dimension bekommen.
Wie ist die Europäische Staatsanwaltschaft organisiert?
Die EPPO arbeitet auf zwei Ebenen. Auf der zentralen Ebene in Luxemburg sitzen die Europäische Generalstaatsanwältin, die 24 Europäischen Staatsanwälte und die Verwaltung. Daneben gibt es die dezentrale Ebene in den teilnehmenden Mitgliedstaaten mit den Europäischen Delegierten Staatsanwälten. Diese führen die Ermittlungen vor Ort, erheben Anklage und vertreten die EPPO vor den national zuständigen Gerichten. Die zentrale Ebene überwacht und steuert diese Verfahren.
Wie laufen Ermittlungen der EPPO praktisch ab?
Die Europäische Delegierte Staatsanwältin oder der Europäische Delegierte Staatsanwalt im jeweiligen Land bearbeitet den Fall im Alltag. Gleichzeitig ist das Verfahren in die EPPO-Struktur eingebettet: Europäische Staatsanwälte und die sogenannten Permanent Chambers überwachen und steuern wichtige Verfahrensentscheidungen. Für grenzüberschreitende Fälle ist besonders wichtig, dass ein Delegierter Staatsanwalt in einem Mitgliedstaat einen anderen Delegierten Staatsanwalt in einem anderen teilnehmenden Staat um konkrete Ermittlungsmaßnahmen ersuchen kann, etwa um eine Durchsuchung oder eine andere Maßnahme dort umzusetzen. Genau das macht EPPO-Verfahren oft schneller und schlagkräftiger als klassische Rechtshilfeverfahren.
Ist die EPPO unabhängig?
Ja. Die EPPO ist eine unabhängige EU-Behörde. Nach den offiziellen EPPO-Angaben handeln ihre Staatsanwälte im Interesse der Europäischen Union und dürfen keine Weisungen von außen entgegennehmen, also weder von nationalen Behörden noch von anderen externen Stellen. Diese Unabhängigkeit ist ein Kernpunkt der EPPO-Verordnung.
Müssen nationale Behörden die EPPO informieren?
Ja. Die EPPO-Verordnung sieht vor, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die EPPO ohne unangemessene Verzögerung informieren müssen, wenn ein Sachverhalt in ihren Zuständigkeitsbereich fallen könnte. Gleichzeitig arbeitet die EPPO in einem System geteilter Zuständigkeit mit Vorrang der EPPO-Befugnisse. Das bedeutet praktisch: Sobald ein Fall den EU-Haushalt erheblich betreffen kann, muss damit gerechnet werden, dass nicht mehr nur nationale Behörden, sondern die EPPO selbst das Verfahren prägt oder übernimmt.
Nach welchem Recht wird ermittelt?
Die Verfahrensgrundlage ist zunächst die EPPO-Verordnung. Soweit diese ein Thema nicht abschließend regelt, gilt ergänzend das nationale Verfahrensrecht des Mitgliedstaats, in dem der zuständige Europäische Delegierte Staatsanwalt den Fall führt. Wird ein Fall also in Deutschland geführt, spielt in der Praxis die deutsche Strafprozessordnung eine zentrale Rolle. Zugleich unterliegen Verfahrenshandlungen der EPPO der Kontrolle durch die zuständigen nationalen Gerichte.
Gibt es ein eigenes EPPO-Gericht?
Nein. Die EPPO ist zwar eine europäische Staatsanwaltschaft, aber kein eigenes europäisches Strafgericht. Die Anklage wird vor den zuständigen nationalen Gerichten des jeweiligen Mitgliedstaats erhoben. Das ist für Betroffene besonders wichtig, weil sie sich nicht in einem abstrakten „EU-Verfahren“ verteidigen, sondern in einem ganz konkreten nationalen Strafverfahren — nur eben unter Führung oder Mitwirkung der EPPO.
Welche Fälle stehen besonders häufig im Fokus?
Nach den offiziellen EPPO-Informationen spielen in der Praxis vor allem Fördermittelbetrug, Vergabebetrug, Zoll- und Abgabenbetrug, grenzüberschreitiger Umsatzsteuerbetrug, Korruption und Geldwäsche eine wichtige Rolle. Gerade bei komplexen Unternehmensstrukturen, internationalen Zahlungsflüssen, Scheinrechnungen oder missbräuchlich verwendeten EU-Mitteln wächst das Risiko, in ein EPPO-Verfahren zu geraten.
Warum die EPPO für Unternehmen ein besonderes Risiko darstellt
Für Unternehmen ist die EPPO besonders relevant, weil sie grenzüberschreitende Sachverhalte bündelt und in mehreren Mitgliedstaaten gleichzeitig Maßnahmen anstoßen kann. Was früher oft an Zuständigkeitsgrenzen scheiterte oder sich über lange Rechtshilfewege verzögerte, lässt sich heute deutlich effizienter koordinieren. Wer mit EU-Fördergeldern, internationalen Lieferketten, Zollfragen, Umsatzsteuerstrukturen oder grenzüberschreitenden Abrechnungen arbeitet, sollte deshalb wissen, dass strafrechtliche Risiken schneller europäisch werden können als viele zunächst annehmen.
Unser anwaltlicher Rat
Wenn gegen Sie oder Ihr Unternehmen wegen Subventionsbetrugs, Umsatzsteuerbetrugs, Korruptionsvorwürfen, Geldwäsche oder anderer Delikte mit Bezug zum EU-Haushalt ermittelt wird, sollte frühzeitig geprüft werden, ob die EPPO zuständig ist oder bereits tätig geworden ist. Gerade in solchen Verfahren reicht eine rein nationale Verteidigungsstrategie oft nicht aus. Entscheidend ist, die europäische Zuständigkeitsstruktur, die nationale Verfahrensordnung und die grenzüberschreitende Beweisführung zusammenzudenken. Genau hier ist eine strafrechtlich erfahrene und international ausgerichtete Kanzlei besonders wichtig.