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Betäubungsmittelstrafsachen und Medizinstrafsachen

Ein strafrechtlicher Vorwurf kann das private, berufliche und wirtschaftliche Leben massiv belasten. Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht und Medizinstrafrecht kommt es auf eine anwaltliche Vertretung an, die schnell, engagiert und strategisch handelt. Unsere Kanzlei steht Ihnen bundesweit in allen Verfahrensstadien zur Seite – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung.

Strafverteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht

Verfahren wegen Drogenhandel, Besitz von Betäubungsmitteln, Einfuhr, Schmuggel oder Fahren unter Drogeneinfluss sind häufig mit intensiven Ermittlungsmaßnahmen verbunden. Dazu zählen Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Telekommunikationsüberwachung und verdeckte Ermittlungen.
Dr. Miluscheva verteidigt Mandantinnen und Mandanten bundesweit in anspruchsvollen Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz. Gerade hier sind Erfahrung, taktisches Geschick und eine frühzeitige Verteidigung entscheidend.

Wir verteidigen Sie insbesondere bei

  • Drogenhandel
  • bewaffnetem Handel mit Betäubungsmitteln
  • Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln
  • Einfuhr, Ausfuhr und Transport
  • Drogenschmuggel
  • Abgabe an Minderjährige
  • Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz
  • Fahren unter Drogen- oder Betäubungsmitteleinfluss

Medizinstrafrecht – engagierte Vertretung von Patientinnen und Patienten

Rechtsanwalt Andoni Filpa ist auf diesen Bereich besonders spezialisiert und vertritt Patientinnen und Patienten in komplexen medizinstrafrechtlichen Verfahren. Im Mittelpunkt steht die konsequente Wahrnehmung der Rechte geschädigter Personen – insbesondere dann, wenn der Verdacht auf einen strafrechtlich relevanten Behandlungsfehler, eine unzureichende Aufklärung oder sonstiges Fehlverhalten im Gesundheitswesen besteht. Gerade in Verfahren gegen Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen oder Zahnärzte erfordert die strafrechtliche Aufarbeitung häufig besondere Durchsetzungskraft. Rechtsanwalt Filpa vertritt geschädigte Patientinnen und Patienten daher auch in Klageerzwingungsverfahren, wenn die Erhebung der öffentlichen Klage durchgesetzt werden muss.

Wir vertreten Patientinnen und Patienten insbesondere bei:

  • dem Verdacht auf strafrechtlich relevante Behandlungsfehler
  • fahrlässiger Körperverletzung im Zusammenhang mit medizinischen Eingriffen
  • fahrlässiger Tötung bei schwerwiegenden Behandlungsverläufen
  • Problemen bei der Aufklärung und wirksamen Einwilligung
  • Mängeln in der Behandlungsdokumentation
  • Vorwürfen gegen Verantwortliche in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und medizinischen Versorgungszentren
  • strafrechtlich relevanten Pflichtverletzungen im medizinischen Bereich

Jetzt frühzeitig handeln

Wenn gegen Sie im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ermittelt wird oder Sie als Patientin oder Patient rechtliche Unterstützung im Medizinstrafrecht benötigen, ist frühzeitiges Handeln entscheidend. Je früher die anwaltliche Vertretung beginnt, desto besser lassen sich Risiken begrenzen und Ihre Interessen wirksam durchsetzen.

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