Cyber- und Internetstrafsachen
Verfahren im Bereich der Computer- und Cyberkriminalität gehören zu den technisch und rechtlich anspruchsvollsten Bereichen des Strafrechts. Sie sind häufig durch komplexe Ermittlungsstrukturen, umfangreiche digitale Beweismittel und grenzüberschreitende Bezüge geprägt. Eine sachgerechte Verteidigung setzt daher nicht nur strafrechtliche Erfahrung, sondern auch ein belastbares Verständnis technischer Zusammenhänge voraus.
Unsere Kanzlei verteidigt in Ermittlungs- und Strafverfahren mit Bezug zu Computer- und Cyberkriminalität bundesweit. Dabei werden juristische und technische Fragestellungen von Beginn an in die Verteidigungsstrategie einbezogen. Technische Abläufe, digitale Spuren und die Herkunft elektronischer Beweismittel bedürfen in diesen Verfahren regelmäßig einer besonders sorgfältigen Prüfung. Je nach Sachverhalt erfolgt dies unter Einbindung interner IT-Kompetenz sowie externer sachverständiger Unterstützung.
Die Kanzlei ist mit zwei Rechtsanwälten im Strafrecht tätig. Im Bereich der Cyberkriminalität besteht besondere fachliche Erfahrung, insbesondere auch in Verfahren mit technischem und internationalem Bezug.
Mandate werden bundesweit sowie im internationalen Kontext betreut. Telefonische Besprechungen und Konferenzen per Audio oder Video gehören dabei ebenso zum Kanzleialltag wie die persönliche Beratung vor Ort. Mit der Zweigniederlassung in Nürnberg ist die Kanzlei auch im nordbayerischen Raum präsent. Der Standort liegt in räumlicher Nähe zur Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, die für cyberstrafrechtliche Verfahren von besonderer praktischer Relevanz ist.
Cybercrime und Strafrecht
Auch im digitalen Raum gelten die allgemeinen strafrechtlichen Vorschriften. Die Besonderheit cyberstrafrechtlicher Verfahren liegt jedoch darin, dass Tathandlungen, Kommunikationsvorgänge und Datenspeicherungen regelmäßig über mehrere Staaten hinweg erfolgen. Daraus ergeben sich nicht selten schwierige Fragen der Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts und der internationalen Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden.
Unter Computer- und Cyberkriminalität werden im engeren Sinne Straftaten verstanden, die sich gegen IT-Systeme, Netzwerke, Datenbanken oder gespeicherte Daten richten. Hierzu zählen etwa das Ausspähen oder Abfangen von Daten, unbefugte Systemzugriffe, Datenmanipulationen oder Angriffe auf die Funktionsfähigkeit informationstechnischer Systeme. Im weiteren Sinne fallen hierunter auch solche Delikte, bei denen digitale Infrastruktur zur Vorbereitung oder Begehung klassischer Straftaten genutzt wird, insbesondere in internetgestützten Betrugszusammenhängen.
Erfahrung in der Verteidigung bei Cyberkriminalität
Praktische Erfahrung besteht insbesondere in der Verteidigung bei folgenden Vorwürfen:
- Betrug über Investmentplattformen für Kryptowährungen, binäre Optionen, CFDs und andere Finanzinstrumente
- Bildung krimineller Vereinigungen gemäß § 129 StGB
- Unrechtmäßige Erlangung von Kraftfahrzeugen gemäß § 263a StGB
- Kreditbetrug gemäß § 263a StGB
- Betrug unter Verwendung rechtswidrig erlangter Kartendaten gemäß § 263a StGB
- Betrug mit Dienstleistungskrediten gemäß § 263a StGB
- Rechnungsbetrug im Gesundheitswesen gemäß § 263a StGB
- Betrug mittels Banküberweisungen gemäß § 263a StGB
- Fälschung beweiserheblicher Daten und Betrug im Zusammenhang mit Datenverarbeitung gemäß §§ 269, 270 StGB
- Besitz, Verbreitung und Verkauf kinderpornografischer Inhalte
- Ausspähen und Abfangen von Daten gemäß §§ 202a, 202b StGB
Gerade in diesen Verfahren kommt der Einordnung digitaler Beweismittel, der Rekonstruktion technischer Abläufe und der Überprüfung von Ermittlungsannahmen besondere Bedeutung zu. Eine wirksame Verteidigung setzt regelmäßig bereits im Ermittlungsverfahren an.
Grenzüberschreitende Sachverhalte und europäische Ermittlungsmaßnahmen
Internationale Bezüge sind im Bereich der Computerkriminalität häufig Teil des Verfahrens. Ermittlungen werden nicht selten von mehreren Behörden parallel geführt oder durch europäische Ermittlungsinstrumente begleitet. Entsprechend bedeutsam ist die Erfahrung im Umgang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie mit Maßnahmen wie der Europäischen Ermittlungsanordnung oder dem Europäischen Haftbefehl.
Hinzu kommt, dass zahlreiche Bundesländer spezialisierte Zentralstellen für Cyberkriminalität eingerichtet haben. Diese befassen sich nicht nur mit unmittelbaren Angriffen auf IT-Systeme, sondern auch mit allgemeinen Straftaten, bei denen digitale Kommunikationsmittel oder das Internet als Tatmittel genutzt worden sein sollen. Verfahren dieser Art sind häufig besonders umfangreich, technisch geprägt und mit erheblichen strafprozessualen Maßnahmen verbunden.
Durch die bundesweite Ausrichtung der Kanzlei sowie ein belastbares Netzwerk an Kooperationspartnern kann eine kontinuierliche Verteidigung auch in umfangreichen, überregional geführten oder haftgeprägten Verfahren gewährleistet werden.
Frühzeitige Verteidigung
In Verfahren wegen Computer- und Cyberkriminalität werden wesentliche Weichen häufig bereits im Ermittlungsverfahren gestellt. Frühzeitig zu klären sind insbesondere der konkrete Tatvorwurf, der Umfang der gesicherten digitalen Beweismittel, die Reichweite der Ermittlungsmaßnahmen und die Frage, ob technische Feststellungen der Ermittlungsbehörden belastbar sind.
Unsere Kanzlei berät und verteidigt in Verfahren des Computer- und Cyberstrafrechts mit der gebotenen Diskretion, technischer Sensibilität und strafrechtlichen Sorgfalt.