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Europäische und internationale Strafsachen

Unsere Kanzlei berät und verteidigt im europäischen und internationalen Strafrecht. Wir vertreten deutsche und ausländische Mandanten in grenzüberschreitenden Strafverfahren, bei Auslieferungen, im Zusammenhang mit dem Europäischen Haftbefehl sowie in Verfahren mit Bezug zu mehreren Staaten und europäischen Ermittlungsbehörden.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verteidigung in Verfahren, die von der Europäischen Staatsanwaltschaft eingeleitet oder geführt werden. Solche Verfahren sind regelmäßig durch komplexe grenzüberschreitende Ermittlungsstrukturen, die Zusammenarbeit mehrerer nationaler Behörden und eine enge Verknüpfung von nationalem Strafverfahrensrecht mit unionsrechtlichen Vorgaben geprägt. Eine sachgerechte Verteidigung setzt hier nicht nur Erfahrung im deutschen Straf- und Strafprozessrecht voraus, sondern auch ein vertieftes Verständnis der institutionellen und rechtlichen Besonderheiten europäischer Strafverfolgung.
Die Kommunikation mit Mandanten erfolgt auf Deutsch, Bulgarisch, Englisch und Türkisch. Wir beraten sowohl Mandanten aus Deutschland als auch Personen aus dem Ausland, die mit einem deutschen Strafverfahren, einer Auslieferung, einem Europäischen Haftbefehl, einem Verfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft oder sonstigen strafrechtlichen Maßnahmen mit Auslandsbezug konfrontiert sind. Sprachliche Zugänglichkeit und Verständnis für unterschiedliche rechtliche und kulturelle Hintergründe sind dabei ein wesentlicher Bestandteil einer sachgerechten Strafverteidigung.

Soweit Fragen des österreichischen, schweizerischen oder liechtensteinischen Rechts zu beurteilen sind, arbeitet unsere Kanzlei mit erfahrenen Kooperationspartnern vor Ort zusammen. Fragen des bulgarischen Strafrechts und bulgarischen Strafprozessrechts können innerhalb des Teams unter Einbeziehung entsprechender Sprach- und Rechtskenntnisse bearbeitet werden.

Unsere Tätigkeit im europäischen und internationalen Strafrecht

Unsere Tätigkeit im europäischen Strafrecht und internationalen Strafrecht umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:

Verfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft

Ein besonderer Fokus unserer Tätigkeit liegt auf Strafverfahren, die von der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA / EPPO) eingeleitet oder geführt werden. Diese Verfahren weisen regelmäßig besondere tatsächliche und rechtliche Herausforderungen auf, insbesondere wegen ihres grenzüberschreitenden Charakters und der Verzahnung europäischer und nationaler Verfahrensregeln.

Wir beraten und verteidigen insbesondere bei:

  • Ermittlungsverfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft
  • Durchsuchungen, Beschlagnahmen und anderen Zwangsmaßnahmen im Zusammenhang mit EPPO-Verfahren
  • grenzüberschreitender Beweiserhebung und Zusammenarbeit mehrerer Ermittlungsbehörden
  • Fragen der Zuständigkeit und Verfahrenskoordination zwischen europäischen und nationalen Stellen
  • Verteidigung in Verfahren mit Bezug zu Subventionsbetrug, Fördermittelbetrug, Umsatzsteuerbetrug oder sonstigen Delikten zulasten finanzieller Interessen der Europäischen Union
  • Wahrung von Beschuldigtenrechten in komplexen europäischen Ermittlungsverfahren
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen und Beweiserhebungen

Gerade in Verfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft ist eine frühzeitige Verteidigung von besonderer Bedeutung. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ermittlungen gleichzeitig in mehreren Staaten geführt werden oder umfangreiche wirtschaftliche und digitale Beweismittel ausgewertet werden.

Europäischer Haftbefehl und Auslieferung

Wir beraten und vertreten in allen Fragen rund um den Europäischen Haftbefehl und das Auslieferungsrecht, insbesondere bei:

  • drohender oder bereits angeordneter Auslieferung zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung
  • Prüfung und Geltendmachung von Auslieferungshindernissen
  • Einwendungen wegen bereits erfolgter Verurteilung oder Verfolgung in einem anderen Mitgliedstaat (ne bis in idem)
  • Fragen der beiderseitigen Strafbarkeit und der Verjährung
  • humanitären Einwendungen gegen die Übergabe
  • Schutz der Grund- und Menschenrechte im Übergabeverfahren
  • Verteidigung im Verfahren vor deutschen Gerichten bei Europäischem Haftbefehl

Strafverteidigung für ausländische Mandanten

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Strafverteidigung für Ausländer im deutschen Strafverfahren. Wir vertreten ausländische Mandanten in Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren und berücksichtigen dabei auch aufenthaltsrechtliche, sprachliche und grenzüberschreitende Besonderheiten.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Wahrung der Rechte ausländischer Beschuldigter im deutschen Strafverfahren
  • Sicherstellung sprachlicher Verständlichkeit und Einbindung von Dolmetschern
  • Schutz vor mehrfacher Strafverfolgung wegen derselben Tat
  • Berücksichtigung möglicher Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus
  • Verteidigung bei Vorwürfen mit Bezug zum Aufenthalts-, Migrations- und Asylrecht
  • Fragen des Vollstreckungsverzichts bei Auslieferung
  • Überstellungsverfahren zur Vollstreckung von Strafen
  • Berücksichtigung kultureller und rechtlicher Besonderheiten bei Verteidigung und Strafzumessung
  • Umgang mit ausländischen Vorstrafen im deutschen Verfahren

Verteidigung bei Straftaten mit Auslandsbezug

Wir übernehmen die Verteidigung in Strafverfahren wegen Taten, die ganz oder teilweise im Ausland begangen worden sein sollen. In diesen Fällen geht es häufig um die Frage, ob deutsches Strafrecht anwendbar ist, welches Recht am Tatort gilt und ob im Ausland erhobene Beweise im deutschen Verfahren verwertet werden dürfen.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Prüfung der Anwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Auslandssachverhalten
  • Verteidigung bei Vorwürfen wegen im Ausland begangener Straftaten
  • Einwendungen gegen die Verwertung ausländischer Beweismittel
  • Berücksichtigung ausländischer Rechtslagen im Ermittlungs- und Strafverfahren
  • Fragen der Strafzumessung unter Berücksichtigung ausländischer Strafrahmen

Strafverfahren in mehreren Staaten

Bei grenzüberschreitenden Strafverfahren kommt es nicht selten zu parallelen Ermittlungen oder Verfahren in mehreren Staaten. In solchen Konstellationen beraten und verteidigen wir insbesondere bei:

  • Schutz vor doppelter oder mehrfacher Strafverfolgung
  • Prüfung konkurrierender Zuständigkeiten verschiedener Staaten
  • Geltendmachung des Verbots der Doppelbestrafung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
  • Anrechnung von Untersuchungshaft- und Überstellungszeiten
  • Fragen des Strafklageverbrauchs
  • Prüfung einer Verfahrenseinstellung in Deutschland bei Überstellung oder Ausweisung ins Ausland

Schutz der Grund- und Menschenrechte

Der Schutz der Grundrechte und Menschenrechte ist ein zentraler Bestandteil jeder Verteidigung im europäischen und internationalen Strafrecht. Dies betrifft insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren, den Schutz vor unverhältnismäßigen Eingriffen, die Wahrung der Verteidigungsrechte und die Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards bei Auslieferung, Überstellung und internationaler Zusammenarbeit.
In ausgewählten Fällen erfolgt auch eine Vertretung vor europäischen Gerichten, insbesondere vor dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Strafverteidigung im europäischen und internationalen Strafrecht

Verfahren mit Auslandsbezug erfordern eine frühzeitige und präzise Prüfung der rechtlichen und tatsächlichen Ausgangslage. Dies gilt insbesondere bei Verfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft, bei Auslieferung, Europäischem Haftbefehl, parallelen Ermittlungen in mehreren Staaten oder besonderen Folgen für ausländische Mandanten im deutschen Strafverfahren.
Unsere Kanzlei berät und verteidigt in allen Bereichen des europäischen Strafrechts und internationalen Strafrechts mit besonderem Blick auf Verfahrensrechte, Grundrechtsschutz und die praktischen Anforderungen grenzüberschreitender Strafverteidigung.


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