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Straßenverkehrsstrafsachen/ Transport- und Speditionsstrafsachen

Verteidigung bei verkehrsrechtlichen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Der Vorwurf einer verkehrsrechtlichen Straftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit kann erhebliche persönliche und berufliche Folgen haben. Drohen ein Bußgeld, ein Fahrverbot, der Entzug der Fahrerlaubnis oder sogar ein Strafverfahren, ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung von besonderer Bedeutung.

Unsere Kanzlei verteidigt in Verfahren des Straßenverkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts. Wir beraten und vertreten Mandanten bei Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und prüfen, welche Verteidigungsansätze im konkreten Fall bestehen. Beratungen sind auf Deutsch, Bulgarisch, Türkisch und Englisch möglich.

Typische Vorwürfe im Verkehrsstrafrecht sind insbesondere:

  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
  • fahrlässige Tötung im Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs und andere gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr nach §§ 315b, 315c StGB

Verteidigung gegen Strafbefehl, Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Wird ein Strafbefehl erlassen, sollte frühzeitig geprüft werden, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl sinnvoll ist. Wir beraten zu den Erfolgsaussichten eines Einspruchs und übernehmen die Verteidigung im gerichtlichen Verfahren.
Auch bei drohenden administrativen Maßnahmen, Sanktionen, Verwarnungen, einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis prüfen wir, ob eine Aufhebung, Reduzierung oder anderweitige günstige Lösung erreicht werden kann. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die rechtliche Ausgangslage, sondern auch die beruflichen und wirtschaftlichen Folgen für den Mandanten.

Verkehrsordnungswidrigkeiten

Nicht jeder Verstoß im Straßenverkehr ist eine Straftat. Viele Sachverhalte werden als Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr verfolgt. Auch in diesen Fällen können Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister und Fahrverbote erhebliche Auswirkungen haben.

In unserer Praxis bearbeiten wir insbesondere Verfahren wegen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Abstandsverstößen
  • Rotlichtverstößen
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • technischer Mängel am Fahrzeug
  • Versäumnis der Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung
  • A-Verstößen und B-Verstößen in der Probezeit
  • Verstößen beim Transport gefährlicher Güter
  • Verstößen gegen Ladungssicherung und Überladung

Bei einem Bußgeldbescheid prüfen wir die Beweislage, die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid. Dabei fließen auch die zu erwartenden Kosten sowie die möglichen beruflichen Folgen in die Beratung ein. Ziel ist eine rechtlich und wirtschaftlich sinnvolle Lösung.

Transportrecht und Speditionsrecht: Verteidigung bei Bußgeld- und Strafverfahren

Das Transportrecht und Speditionsrecht ist in der Praxis eng mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht verbunden. Transporte und Speditionen sind heute häufig grenzüberschreitend organisiert. Deshalb müssen neben deutschen Vorschriften regelmäßig auch europäische Regelungen und internationale Vorgaben beachtet werden.

Unsere Kanzlei bearbeitet insbesondere Verfahren aus dem Transport- und Speditionsrecht, soweit sie strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Bezüge aufweisen. Ein Schwerpunkt liegt auf grenzüberschreitenden Sachverhalten im Transportrecht.
Kontrollen durch die Polizei und das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) können jederzeit erfolgen, auch ohne konkreten Anfangsverdacht. Werden bei einer Kontrolle Verstöße festgestellt, drohen häufig erhebliche Bußgelder, Weiterfahrverbote, Beschlagnahmen oder sonstige belastende Maßnahmen. Wir beraten unmittelbar nach Kontrollen, im Anhörungsverfahren sowie nach Erlass eines Bußgeldbescheids oder bei strafrechtlichen Vorwürfen.

Typische Vorwürfe im Transport- und Speditionsrecht

Zu den regelmäßig bearbeiteten Themen gehören insbesondere:

  • Verstöße gegen Zollvorschriftenn
  • Steuerverstöße beim Import oder Transit von Waren
  • Sicherstellung und Beschlagnahme transportierter Güte
  • Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz (FPersG)
  • Verstöße gegen die Fahrpersonalverordnung (FPersV)
  • Nichtbenutzung von Unternehmenskarten
  • Überschreitung von Fristen beim Herunterladen von Tachographendaten
  • verspätetes Auslesen von Fahrerkartendaten
  • Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten
  • Verstöße gegen Vorschriften zur Ladungssicherung
  • Überladung von Fahrzeugen
  • Anordnung der Sicherstellung oder Beschlagnahme von Fahrzeug und Ladung
  • Untersagung der Weiterfahrt

Beratung nach Kontrolle, Anhörung oder Bußgeldbescheid

Im Transportrecht und Speditionsrecht kommt es häufig darauf an, frühzeitig zu reagieren. Bereits nach einer Kontrolle, einer Anhörung oder bei Zustellung eines Bescheids sollten Fristen geprüft und Verteidigungsmöglichkeiten bewertet werden. Unsere Kanzlei unterstützt bei der rechtlichen Einordnung des Vorwurfs, bei der Kommunikation mit Behörden und bei der gerichtlichen Vertretung.

Wir beraten unter anderem zu:

  • erforderlicher Fahrzeugausstattung
  • mitzuführenden Dokumenten
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Pflichten im Zusammenhang mit digitalen Kontrollgeräten und Fahrerkarten
  • Ladungssicherung, Überladung und weiteren transportrechtlichen Anforderungen

Vertretung von Unternehmen und Fahrern im Transportrecht

Wir vertreten sowohl Fahrer als auch Transportunternehmen und Speditionsunternehmen in Deutschland. Gerade für Unternehmen im Güterverkehr können Bußgelder, Betriebsunterbrechungen und fahrzeugbezogene Maßnahmen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Deshalb legen wir Wert auf eine zügige Erstprüfung und eine klare Einschätzung der rechtlichen Risiken.
Nach Mandatsübernahme erfolgt die Betreuung durch einen festen Ansprechpartner innerhalb der Kanzlei. Über den Stand des Verfahrens informieren wir zeitnah per E-Mail oder Telefon.

Anwalt für Verkehrsstrafrecht, Bußgeldverfahren und Transportrecht

Ob Verkehrsstrafrecht, Bußgeldverfahren, Fahrverbot, Entzug der Fahrerlaubnis, Transportrecht oder Speditionsrecht: Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend sein. Unsere Kanzlei berät und vertritt in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie bei Verstößen im gewerblichen Güterverkehr mit Blick auf eine sachgerechte und wirtschaftlich sinnvolle Lösung.

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