Dr. Maria Miluscheva
Strafverteidigerin/ Geschäftsführerin der Kanzlei
Dr. Miluscheva ist Gründerin und Geschäftsführerin der Kanzlei, Fachanwältin für Strafrecht und Doktorin der Rechtswissenschaften. Sie steht für eine Strafverteidigung, die wissenschaftliche Tiefe, forensische Erfahrung und strategische Klarheit auf höchstem Niveau verbindet.
Ihre anwaltliche Tätigkeit ist auf anspruchsvolle Strafverfahren mit nationalem und internationalem Bezug ausgerichtet. Schwerpunkte ihrer Praxis bilden insbesondere das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Cybercrime, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, das Auslieferungsrecht sowie das europäische Strafrecht. Seit November 2022 ist sie im Zusammenhang mit dem Verfahren Wirecard mit der Vertretung einer Einziehungsbeteiligten befasst.
Darüber hinaus vertritt sie Mandanten in Verfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft, insbesondere bei Vorwürfen im Zusammenhang mit Umsatzsteuerkarussellen und EU-Subventionsbetrug.
Dr. Miluscheva ist bundesweit tätig und vertritt ausgewählte Mandanten vor Gerichten in ganz Deutschland sowie in Österreich, Liechtenstein und Bulgarien.
Berufliche Stationen
Den Grundstein ihrer juristischen Laufbahn legte Dr. Miluscheva mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Es folgten das Referendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts München und das Zweite Juristische Staatsexamen in Bayern mit überdurchschnittlichem Erfolg. Bereits 2008 wurde sie durch die Rechtsanwaltskammer München zur Anwaltschaft zugelassen.
Nach ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin in einer Münchner Kanzlei eröffnete Dr. Miluscheva im Jahr 2016 ihre eigene Kanzlei und ist seither als selbstständige Rechtsanwältin tätig. Seit 2020 engagiert sie sich zudem als ehrenamtliche Richterin. Im Juni 2025 wurde sie zur Vorsitzenden Richterin des 3. Strafsenats am Bayerischen Anwaltsgerichtshof ernannt. Darüber hinaus ist sie zertifizierte Verteidigerin für Wirtschaftsstrafrecht (DSV).
Ihre Promotion absolvierte sie an der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein. Gegenstand ihrer Dissertation war die Vollstreckung des europäischen Haftbefehls im Spannungsfeld zwischen effektiver Strafverfolgung und Betroffenenschutz, untersucht am Beispiel Bulgariens. Bereits 2011 wurde ihr die Fachanwaltsbezeichnung für Strafrecht verliehen.
Wichtige Fortbildungen und fachliche Vertiefungen
Die kontinuierliche Fortbildung ist integraler Bestandteil der anwaltlichen Arbeit von Dr. Miluscheva. Besondere fachliche Vertiefungen bestehen vor allem im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, im Cybercrime, im europäischen und internationalen Strafrecht sowie in der forensischen Verhandlungs- und Kommunikationsführung.
Zu den wesentlichen Fortbildungen der vergangenen Jahre zählen insbesondere Veranstaltungen und Seminare zu:
- aktueller Rechtsprechung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie in Cybercrime-Verfahren
- Verteidigung gegen Feststellungen der Betriebs- und Steuerfahndungsprüfung
- internationalen Ermittlungen, insbesondere im Zusammenhang mit Schengener Informationssystem und Interpol
- Cybercrime und dem strafrechtlich relevanten Umgang mit Daten
- IT-Recht durch den Fachanwaltslehrgang für Informationstechnologierecht
- Geldwäsche, Vermögensabschöpfung und wirtschaftsstrafrechtlichen Vermögensfragen
- Sexualstrafverfahren aus Verteidigersicht
- forensischer Spurenanalytik, Aussagepsychologie, Vernehmungslehre und rechtsmedizinischen Fragestellungen
- Rhetorik, Kommunikationspsychologie, gewaltfreier Kommunikation und empathischem Zuhören
- systemischen und psychosozialen Ansätzen, insbesondere im Umgang mit persönlichen und familiären Strukturen
- Familie und Nachlass in Steuerstrafsachen
Diese kontinuierliche Spezialisierung ergänzt ihre forensische Praxis um interdisziplinäre Kompetenz und stärkt ihren Anspruch an eine Strafverteidigung, die juristische Präzision mit strategischem Denken und menschlichem Feingefühl verbindet.